EULA

Dies ist eine Lizenzvereinbarung (im Folgenden kurz: EULA) zwischen dem Endnutzer und foreverloops e.U. (im Folgenden kurz: foreverloops). Diese Vereinbarung legt die Nutzungsrechte des Endnutzers an dieser Anwendung fest.
Durch das Installieren der Software stimmt der Endnutzer dieser Vereinbarung zu.

1. Definitionen

1.1 „Software“: das unter dieser Vereinbarung lizenzierte Computerprogramm einschließlich aller Updates und Upgrades, mit Ausnahme der sonstigen Inhalte
1.2 „Inhalte“: zusätzlich zur Software in der Anwendung enthaltene Audio-, Video- und Foto-Dateien, sonstige Sounds und Vorlagen, die entsprechende Dateien enthalten
1.3 „Anwendung“: Software und die weiteren Inhalte
1.4 „Upgrades“: Ergänzungsversionen einer Software
1.5 „Lizenzplatz“: bezeichnet die einem bestimmten Endgerät des Endnutzers zugewiesene Lizenz
1.6 „Endgerät“: jedes physische oder virtuelle Gerät, das Daten mit Hilfe einer programmierbaren Rechenvorschrift verarbeiten kann (z.B. PC, Laptop, mobile Geräte, etc.), in Verbindung mit einem Prozessor
1.7 „Kommerzielle Nutzung“: jede gewerbliche Nutzung und jede Nutzung zur Gewinnerzielung

2. Nutzungsumfang

2.1 foreverloops gewährt dem Endnutzer unter den in dieser Vereinbarung genannten Bedingungen das nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare Recht, die Anwendung auf einem (1) Lizenzplatz zum persönlichen Gebrauch als auch für kommerzielle Zwecke zu nutzen.
2.2 Die Inhalte dürfen sowohl für persönliche als auch für kommerzielle Zwecke genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte zu kommerziellen Zwecken ist jedoch unzulässig.
2.3 Inhalte dürfen nicht von den Vorlagen extrahiert und unabhängig von dem mittels der Software geschaffenen Arbeitsergebnis verwertet werden.
2.4 Die Nutzung von Upgrades setzt die Nutzungsberechtigung des Grundprodukts voraus. Eine isolierte Weitergabe eines Upgrades an Dritte ist daher nicht zulässig. Der Endnutzer stimmt zu, dass die Anwendung automatisch sinnvolle und/oder notwendige Updates und Upgrades herunterladen und installieren kann. Eine Verpflichtung von foreverloops, die vorangegangene(n) Version(en) zu unterstützen, besteht nicht.
2.5 Sollte die Anwendung Inhalte Dritter enthalten, sind ergänzend zu den AGB und dem EULA von foreverloops die (Lizenz-)Bestimmungen der entsprechenden Anbieter zu beachten.
2.6 Das geistige Eigentum sowie sonstige Schutzrechte an der Anwendung werden durch den Endnutzer anerkannt und verbleiben bei foreverloops.

3. Nutzungsbeschränkungen und Schutz der Software

3.1 Dem Endnutzer ist es untersagt, die Anwendung an Dritte weiterzugeben, zu verkaufen, zu verleihen, zu vermieten sowie ganz oder auszugsweise zu kopieren.
3.2 Dem Endnutzer ist es untersagt, die Software zu kopieren, bearbeiten, zu verändern, zu entschlüsseln oder nachzuahmen. Weiters ist die Dekompilation, die Rückübersetzung des Objektcodes in Quellcode bzw das Reverse Engineering untersagt. Es dürfen keine abgeleiteten oder veränderten Formen der Software erstellt werden.
3.3 Dem Endnutzer ist es untersagt, die Anwendung oder Teile der Anwendung über ein Netzwerk verfügbar zu machen, durch das sie von mehreren Benutzern gleichzeitig genutzt werden kann.
3.4 Dem Endnutzer ist es untersagt, Produktkennungen, Urheberrechtshinweise oder andere rechtliche Hinweise auf geistiges Eigentum in der Anwendung zu entfernen, zu verändern oder unkenntlich zu machen.

4. Support-Services

foreverloops kann dem Endnutzer nach Ermessen technischen Support und Community-Management-Services in Verbindung mit der Anwendung zur Verfügung stellen (“Support-Services”). foreverloops behält sich das Recht vor, diese Support-Services jederzeit und aus jedwedem Grund zu ändern, auszusetzen oder zu beenden. Sie können foreverloops für Support kontaktieren über support@foreverloops.com.

5. Gewährleistung und Haftung

5.1 Soweit rechtlich zulässig, wird die Anwendung dem Endnutzer wie besehen zur Verfügung gestellt. foreverloops garantiert nicht, dass die Software mangelfrei ist. Zusicherungen über bestimmte Eigenschaften, die zufriedenstellenden Qualität, die Eignung für einen bestimmten Zweck, die individuelle Gebrauchstauglichkeit oder die Kompatibilität mit der Software von Dritten werden nicht abgegeben.
5.2 foreverloops übernimmt weder eine Haftung aus Schadenersatz, insbesondere nicht für Personenschäden, Sachschäden, Folgeschäden, mittelbare indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn noch aus Garantie oder Produkthaftung, soweit zwingende konsumentenschutzrechtliche Bestimmungen nicht anderes vorsehen.
5.3 Sofern foreverloops nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden einzustehen hat, ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung ist der Höhe nach mit dem konkreten Vertragsentgelt beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, sofern konsumentenschutzrechtliche Bestimmungen nicht anderes vorsehen.
5.4 foreverloops übernimmt keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und den Inhalt der zur Verfügung gestellten Informationen.

6. Ausschluss des Widerrufsrechts

Der Endnutzer nimmt zur Kenntnis und stimmt ausdrücklich zu, dass das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist.

7. Beendigung

7.1 Der Endnutzer kann die Vereinbarung jederzeit beenden, indem er die Anwendung und alle Komponenten vernichtet.
7.2 foreverloops kann die Vereinbarung jederzeit beenden, wenn der Endnutzer die Nutzungsbedingungen dieses EULA nicht befolgt. In diesem Fall darf der Endnutzer die Anwendung nicht mehr nutzen und muss sie sowie alle Komponenten vernichten.

8. Schriftformerfordernis

Diese Vereinbarung ist abschließend. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesem EULA ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon unberührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die der zu ersetzenden Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt. Im Falle eines Widerspruchs mit den AGB von foreverloops kommen die Regelungen des EULA zur Anwendung.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Im Falle von Streitigkeiten ist Gerichtsstand für gewerbliche Kunden das sachlich zuständige Gericht am Sitz von foreverloops. Es ist ausdrücklich österreichisches Recht anwendbar; die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen, soweit zwingende konsumentenschutzrechtliche Regelungen nicht anderes vorsehen.

11. Außergerichtliche Streitbeilegung

Für Endnutzer innerhalb der Europäischen Union gilt: Im Falle einer Streitigkeit, welche die Interpretation, Erfüllung oder Gültigkeit des EULA betrifft, wird eine gütliche Lösung gesucht, bevor gegebenenfalls rechtliche Schritte eingeleitet werden. Beschwerden können auf contact@foreverloops.com eingereicht werden. Falls eine Beschwerde scheitert, kann der Endnutzer innerhalb eines Jahres nach dem Scheitern der Beschwerde eine Online-Beschwerde auf der Website zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission:
https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguage
oder auf der Website des European Consumer Centers:
http://www.europe-consommateurs.eu/en/home/
einreichen. Falls außergerichtliche Schlichtungsverfahren fehlschlagen, kann Klage beim zuständigen Gericht erhoben werden.